BESUCHERORDNUNG

Betreiber des „Besucherzentrums Becherovka“ ist die Gesellschaft Jan Becher – Karlovarská Becherovka, a.s., mit Sitz in T. G. Masaryka 282/57, 360 01 Karlovy Vary, HR-Nr.: 49790765, registriert im vom Bezirksamtsgericht in Plzeň geführten Handelsregister, Akt.-Zchn. B 401 (nachstehend nur noch „JBKB“ genannt).

Das „Besucherzentrum Becherovka“ (nachstehend nur noch „NCB“ genannt) befindet sich an der Adresse: T. G. Masaryka 282/57, Karlovy Vary 360 01.

Die Besucher des NCB stimmen durch das Betreten des Objekts, auf dem sich das NCB befindet, dieser Besucherordnung zu und verpflichten sich außer allgemein verbindliche Vorschriften auch die folgenden Regeln einzuhalten:

  1. NCB ist ganzjährig, in den jeweiligen Betriebszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet, sofern seitens JBKB nicht anders festgelegt wird.
  2. Voraussetzung für den Eintritt ins NCB ist die vorherige Entrichtung des festgelegten Eintrittspreises. Der Besucher muss die gültige Eintrittskarte bis zum Verlassen des Gebäudes aufbewahren, um sich auf Verlangen des Führers oder einer sonstigen befugten Person ausweisen zu können. Bei Gruppenbesuchen weist sich der jeweilige Leiter der Besuchergruppe mit der gültigen Eintrittskarte aus. Die Höhe des Eintrittspreises ist der Preisliste an der NCB-Kasse zu entnehmen. Die Eintrittskarte gilt nur für einen Besuch der Ausstellung. Besucher, die Online ein eTicket gekauft haben, bitten wir, sich 15 Minuten vor Beginn der Besichtigung in der Rezeption des NCB einzufinden, wo sie das gültige eTicket gegen eine gültige Papier-Eintrittskarte ausgetauscht bekommen.
  3. Kinder (Personen bis 18 Jahre) und sonstige Personen mit eingeschränkter Mündigkeit können die Ausstellung des NCB in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer anderen erwachsenen, für sie haftenden Person besuchen. Kinder haben zwar Zugang zum Degustationsraum, die Konsumation von Alkohol ist ihnen jedoch untersagt. Kindern bis zum Alter von 5 Jahren wird von JBKB vom Besuch des NCB abgeraten.
  4. Unter Gruppenbesuchen sind Gruppen von maximal 55 Personen zu verstehen.
  5. Im NCB ist im Bedarfsfall für barrierefreien Zutritt gesorgt. An einer Besichtigung darf jedoch höchstens 1 Person im Rollstuhl teilnehmen, damit im Brandfall für die rechtzeitige Evakuierung aus den Kellerräumen gesorgt werden kann.
  6. Im NCB erfolgen die Besichtigungen lediglich mit einem Führer in der im Voraus gewählten Sprache. In anderen Sprachen sprechende Besucher können auf Wunsch einen Audioguide verwenden, der ihnen an der Rezeption ausgehändigt wird.
  7. Im Falle einer Evakuierung aus dem NCB haben sich die Besucher an den „Evakuierungsplan des Objekts“ zu halten, der an wichtigen Stellen im NCB aushängt.
  8. Jede Person, die das NCB betritt, ist verpflichtet, den Anweisungen der hierzu beauftragten Mitarbeiter Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass Schäden am Objekt oder dessen Ausstattungen vermieden werden und andere Besucher des NCB nicht gestört werden.
  9. Der Betreiber behält sich das Recht vor, jeder Person den Zutritt zum NCB zu verweigern oder solch eine Person aus dem NCB hinauszuführen (oder hinausführen zu lassen), deren Verhalten als ungebührlich angesehen wird, und dies ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
  10. Im gesamten Bereich des NCB gilt Rauchverbot und das Verbot der Verwendung elektronischer Zigaretten, mit Ausnahme der direkt zur Berührung bestimmten interaktiven Exponate ist es untersagt, ausgestellte Gegenstände zu berühren, mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren, mit Feuer zu manipulieren oder das NCB mit Waffen, explosiven und brennbaren Stoffen, psychotropischen oder toxischen Stoffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen zu betreten, die Gesundheitsschäden oder materielle Schäden am Eigentum des NCB oder bei sonstigen Personen verursachen könnten.
  11. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder Personen in erheblich verschmutzter Kleidung wird der Zutritt zum NCB verwehrt.
  12. Es ist untersagt, das NCB mit Hunden oder sonstigen Tieren zu betreten. Es ist untersagt, große Gepäckstücke, scharfe, spitze oder sonstig gefährliche Gegenstände ins NCB mitzunehmen, die die Sicherheit der sonstigen Personen gefährden könnten.
  13. Über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Bedingungen zum Betreten der Räumlichkeiten des NCB entscheidet mit endgültiger Gültigkeit der verantwortliche Mitarbeiter des NCB.
  14. Im gesamten Bereich des NCB kann zu nichtkommerziellen Zwecken fotografiert, mit dem Mobiltelefon oder einer Kompaktkamera ohne Stativ gefilmt werden. Bei der Beschaffung solcher Aufnahmen dürfen die sonstigen Besucher und der Ablauf der Besichtigung nicht gestört werden, sie dürfen sich lediglich an den hierzu bestimmten Stellen aufhalten und dürfen Exponate, bei denen dies untersagt ist, weder berühren, noch betreten.
  15. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass im Objekt des NCB ein zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher dienendes Videoüberwachungssystem installiert ist.
  16. Für den Fall, dass eines der Exponate außer Betrieb ist, ist es entsprechend gekennzeichnet, dann ist es den Besuchern untersagt, mit solch einem Exponat auf irgendeine Weise zu manipulieren.
  17. Die Besucher sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber den sonstigen Besuchern zu verhalten, d.h. sie nicht durch unpassend lärmendes oder sonstig exzentrisches Verhalten oder durch die Verwendung von Mobiltelefonen oder sonstigen Geräten, usw. zu stören. Ebenso ist es untersagt, die Erläuterungen des Führers zu stören.
  18. Der Besucher ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass weder ihm, noch Drittpersonen aus seinem Verhalten irgendwelche Gefahren entstehen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, den Mitarbeitern des NBC unverzüglich Verstöße gegen diese Besucherordnung oder die Sicherheit der Besucher gefährdende Situationen zu melden.
  19. Im NCB ist es untersagt, außer an den zu diesem Zweck bestimmten Stellen, Abfälle wegzuwerfen.
  20. Die JBKB haftet nicht für gesundheitliche oder materielle Schäden, die durch die Verletzung dieser Besucherordnung entstanden sind. Falls der Besucher durch die Verletzung dieser Ordnung Schaden verursacht, ist er verpflichtet diesen entsprechend den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften in voller Höhe zu erstatten.

Wir wünschen Ihnen viele interessante Erlebnisse!

Gültig ab dem 1. April 2021